AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Handel mit Eisen- und Nichteisenmetallschrott
gültig ab 01.10.2023
Ihr Vertragspartner ist:
Gebrüder Gratz GesmbH
Linzerstraße 21
4650 Edt bei Lambach
Telefon: 0043 7245 28815
Mail: office@gratz-schrott.at
FN 109231i
LG Wels
im Folgenden kurz „Gebrüder Gratz GesmbH“
1. Geltung der Bedingungen
und allgemeine Regelungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gebrüder Gratz GesmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung und somit auch für künftige Verträge über den Verkauf und/die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Firma Gebrüder Gratz GesmbH nicht an bzw. wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vertragserfüllungshandlungen der Gebrüder Gratz GesmbH gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Gebrüder Gratz GesmbH dies schriftlich, ausdrücklich bestätigt.
1.3 Soweit im vorliegenden Text personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, wird diese Form aus Gründen der Lesefreundlichkeit verallgemeinernd verwendet und bezieht sich ausdrücklich auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise.
1.4 Diese AGB gelten bis zu ihrer Änderung für alle weiteren Bestellungen, selbst wenn darauf nicht mehr gesondert Bezug genommen wird.
2. Angebote, Bestellung
und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote der Gebrüder Gratz GesmbH sind freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung; sie erfolgen unter dem Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern. Verträge, Bestellungen oder andere Abschlüsse gelten nur dann als abgeschlossen, wenn die Bestellung bzw. das Angebot des Kunden schriftlich durch die Gebrüder Gratz GesmbH bestätigt oder durch Absenden der Ware tatsächlich erfüllt wird. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
2.2 Werden nach Vertragsabschluss, Bestellungen, etc. der Gebrüder Gratz GesmbH Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, so ist die Gebrüder Gratz GesmbH berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag – unter Vorbehalt aller Rechte, wie zB Schadenersatz – zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung die Reduzierung des Kreditlimits des Bestellers bei dem Warenkreditversicherer der Gebrüder Gratz GesmbH und auch eine – unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes – erteilte Auskunft der Bank. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die infrage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen Zug-um-Zug gegen Rückgabe von Sicherheiten, Akzepten etc. sofort zur Zahlung fällig.
2.3 Angaben in Prospekten, Preislisten, Informationsblättern etc. sind grundsätzlich unverbindlich und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, es ist anderes ausdrücklich vereinbart.
2.4 Schrott ist ein Sekundärrohstoff. Die Reinheit in Bezug auf Qualität und Werkstoff ist begrenzt auf die Möglichkeit einer Materialsortierung nach Optik und Herkunft, welche mit berufsüblicher Sorgfalt erfolgt. Die Garantie auf Sorte bzw. Legierungsreinheit ist nicht möglich. Weiterreichende Qualitätsansprüche sind ausgeschlossen.
2.5 Allfällige Kostenvoranschläge gelten, sofern nicht anders vereinbart, als unverbindlich.
3. Preise, Versandkosten
3.1 Alle durch die Gebrüder Gratz GesmbH angegebenen/genannten Preise verstehen sich netto ohne MWSt.
3.2 Die Gebrüder Gratz GesmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten für Abfälle, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, usw., im Umfang dieser Änderungen anzuheben.
4. Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
4.1 Die Zahlung kann per Vorauszahlung (Sofortüberweisung), oder auf Rechnung erfolgen.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungsansprüche der Gebrüder Gratz GesmbH sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Sämtliche Kosten und Spesen für die Überweisung sind vom Kunden zu tragen.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gebrüder Gratz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Allfällige weitere Ansprüche, die der Gebrüder Gratz GesmbH aufgrund der verspäteten Zahlung entstehen, bleiben hievon unberührt.
5. Mahn- und Inkassospesen
5.1 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der Gebrüder Gratz GesmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 5,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6. Lieferbedingungen
6.1 Die Gebrüder Gratz GesmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit verpflichtet.
6.2 Sofern Termine nicht schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden, sind Termine grundsätzlich freibleibend. Die Gebrüder Gratz GesmbH ist berechtigt, allfällig gesondert vereinbarte Fixtermine und Lieferfristen um bis zu 10 Tage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Die Gebrüder Gratz GesmbH haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Gebrüder Gratz GesmbH ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Gebrüder Gratz GesmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, vorausgesetzt dass Gebrüder Gratz GesmbH diese nicht zu vertreten hat. Sie berechtigen die Gebrüder Gratz GesmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.4 Wenn eine Behinderung iSd Abs.3 länger als 3 Monate andauert, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus kann der Vertragspartner vom gesamten Vertrag zurücktreten, soweit ihm die bereits erbrachte Teilleistung nicht zumutbar ist.
6.5 Der Kunde hat für eine gut befahrbare Zufahrt und Einsatzstelle zu sorgen, deren Tragfähigkeit und Beschaffenheit den Erfordernissen der von der Gebrüder Gratz GesmbH eingesetzten Geräte und Fahrzeuge entspricht.
6.6 Sämtliche von der Gebrüder Gratz GesmbH bereitgestellte Behältnisse verbleiben im Eigentum von der Gebrüder Gratz GesmbH und sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Sie haftet nicht für die Dichtheit der Behältnisse.
7. Gefahrenübergang, Versand
7.1 Die Gefahr geht – falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde – nach Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
7.2 Soweit nicht Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, werden Transportmittel und Art der Versendung von der Gebrüder Gratz GesmbH gewählt.
8. Gewichts- und Mengenermittlung
8.1 Maßgebend sind die durch die Gebrüder Gratz GesmbH festgestellten Gewichte bzw. Mengen.
9. Schadenersatz, Haftung,
Annahme, Mängel
9.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit sind Schadenerstatzansprüche jeder Art gegen die Gebrüder Gratz GesmbH ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
9.2 Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden durch die Gebrüder Gratz GesmbH ist ausgeschlossen.
9.3 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens nach 3 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, widrigenfalls sämtliche Rechte des Kunden aus dem Titel des Schadenersatzes, der Gewährleistung, Irrtum, laesio enormis udgl. erlöschen.
9.4 Bei mangelhafter Lieferung hat – nach Wahl der Gebrüder Gratz GesmbH – der Käufer Anspruch auf Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9.5 Sollte eine Vermengung mit Fremdware erfolgen, bevor eine Mängelrüge durch den Kunden vorgenommen wurde, so hat der Kunde den Beweis zu erbringen, dass der Mangel bereits vor der Vermengung vorhanden war, der Mangel die von Gebrüder Gratz GesmbH gelieferte Ware betrifft und von Gebrüder Gratz GesmbH zu vertreten ist.
9.6 Gewährleistungsansprüche hat der Kunde bei sonstigem Verlust binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware geltend zu machen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle Waren werden von der Gebrüder Gratz unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen im Eigentum der Gebrüder Gratz GesmbH.
10.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist die Gebrüder Gratz GesmbH berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die – insbesondere durch Pfändungen – Vorbehaltsware verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht von der Gebrüder Gratz GesmbH hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf bis zu vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder Verschlechterung.
10.3 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn die einzelnen Forderungen der Gebrüder Gratz GesmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.
11. Urheberrecht und Geheimhaltung
11.1 Änderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse sind der Gebrüder Gratz GesmbH schriftlich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
11.2 Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udlg. stets geistiges Eigentum der Gebrüder Gratz GesmbH; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
11.3 Sämtliche Vertragsabschlüsse und alle hierzu von der Gebrüder Gratz GesmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen sind als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung einer dieser Pflichten erwachsen.
12. Zurückbehaltungsrecht
12.1 Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation – außer in den Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur im Umfang der Reklamation berechtigt.
13. Erfüllungsort, Vertragssprache,
Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Gebrüder Gratz GesmbH, 4650 Edt bei Lambach, Linzerstraße 21
13.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.3 Die Vertragspartner vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Gebrüder Gratz GesmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
13.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.
14. Aufrechnung, Abtretung
14.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Gebrüder Gratz GesmbH anerkannt sind. Die Aufrechnung bedarf zusätzlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Darüber hinaus ist eine Aufrechnung durch den Kunden ausgeschlossen.
14.2 Eine Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Gebrüder Gratz GesmbH und/oder diesen AGB ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Gebrüder Gratz GesmbH gestattet.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollten Regelungen aus diesen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Alle Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtswirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angetrebten Regelungszweck der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – am nächsten kommen.
Gebrüder Gratz Ges.m.b.H
Linzer Straße 21, 4650 Edt bei Lambach
T: +43 7245 28815 – 0
F: +43 7245 28826 – 18
E: office@gratz-schrott.at
Montag – Donnerstag:
07.30 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr, Freitag:
07.30 – 12.00 Uhr